Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen während der Corona-Krise
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat am 20. März 2020 mittels Toleranzerlass bekanntgegeben, dass ein situationsangepasstes und flexibles Behördenvorgehen für diverse Fragestellungen des Führerscheinwesens im Zuge der Corona-Krise notwendig ist.
Für behördlich verordnete Maßnahmen wie die Nachschulung und die verkehrspsychologische Untersuchung bedeutet dies konkret:
KEINE VERLÄNGERUNG DER FÜHRERSCHEINENTZUGSZEIT BEI NACHSCHULUNGEN UND VERKEHRSPSYCHOLOGISCHEN UNTERSUCHUNG
Wer aufgrund der Corona-Krise seine behördlich angeordnete Nachschulung nicht fristgerecht absolviert und/oder das erforderliche Gutachten über eine durchgeführte verkehrspsychologische Untersuchung nicht fristgerecht erbringt, muss aufgrund der aktuellen Lage nicht mit einer Verlängerung der Führerscheinentzugszeit rechnen.
WIEDERAUSFOLGUNG DES FÜHRERSCHEINS
Der Führerschein wird nach Ablauf der Führerscheinentzugszeit wieder ausgehändigt, auch dann, wenn der Nachweis über die Teilnahme an der Nachschulung noch nicht erbracht wurde oder noch kein Gutachten über die Durchführung der verkehrspsychologischen Untersuchung an die Behörde übermittelt wurde.
Anmerkung: Da die Behörde jeden Fall gesondert beurteilt, ist es dennoch möglich, dass in diversen Einzelfällen der Führerschein trotzdem entzogen bleibt und nicht wieder ausgehändigt wird. Sollten Sie davon betroffen sein, erhalten Sie nähere Details zu Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer zuständigen Behörde.
INDIVIDUELLER BEHÖRDENENTSCHEID ÜBER FRISTVERLÄNGERUNG
Nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens hat die Behörde je Einzelfall festzulegen, innerhalb welcher neuen Frist die Nachschulung und/oder die verkehrspsychologische Untersuchung nachzuholen sind.
NEUERLICHER FÜHRERSCHEINENTZUG NUR DANN, WENN DIE NEUE FRIST NICHT EINGEHALTEN WIRD
Wer die neue behördliche Frist nicht einhält, muss mit einem erneuten Führerscheinentzug rechnen. Dieser bleibt so lange aufrecht, bis die verordnete Nachschulung nachgeholt oder das erforderliche Gutachten über die verkehrspsychologische Untersuchung erbracht wird.
Unser Service für Sie: Melden Sie sich schon jetzt bei uns, wenn Sie eine Nachschulung absolvieren und/oder sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen müssen. Auch wenn wir aufgrund der aktuellen Situation im Moment keine Kurse und Untersuchungen anbieten, halten wir Sie in Evidenz und informieren Sie verlässlich, sobald der Normalbetrieb wieder aufrecht ist.
Kontakt zum Service Center für Rückfragen / zur Anmeldung:
E-Mail: fuehrerscheinweg@kfv.at
Telefonnummer: 05 77 0 77-7
Bitte beachten Sie, dass unser Service Center aufgrund der aktuellen Situation derzeit nur eingeschränkt telefonisch erreichbar ist (zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr). Bitte nutzen Sie daher verstärkt die Möglichkeit per E-Mail oder via Kontaktformular mit uns in Kontakt zu treten. Die Online-Anmeldung zur Nachschulung und zur verkehrspsychologischen Untersuchung ist selbstverständlich nach wie vor rund um die Uhr freigeschaltet.
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